Grundversorgung

Mehrleistungen

Komfortleistungen

Finanzierung





 

Grundversorgung

Was wird von den Krankenkassen komplett bezahlt oder bezuschusst?

Alle notwendigen Grundleistungen nach §12 des Sozialgesetzbuches.

Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss. Dazu gehören z.B. folgende Behandlungen:




Mehrleistungen

Folgende Materialien und Behandlungen erhalten Sie privat oder gegen Zuzahlung zur Kassenleistung:

  • Kunststoff-Füllungen
  • Laborgefertigte Füllungen (Inlays)
  • Neue Techniken in der Kariesentfernung
  • Aufwendigere Wurzelbehandlung
  • Aufwendigere Kronen, Brücken oder Prothesen (mit Festzuschuss)
  • Aufwendigere Suprakonstruktionen (mit Festzuschuss)




Komfortleistungen

Für welche Behandlungen müssen Sie komplett selbst bezahlen?

→ Alle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden dürfen und alle Behandlungen, die aus Sicht der Krankenkassen über das notwendige, ausreichende, zweckmäßig und wirtschaftliche Maß hinausgehen.




 


Finanzierung

Wussten Sie eigentlich, dass Sie den Eigenanteil Ihrer Behandlungskosten auch ganz bequem und zinsgünstig in monatlichen Raten begleichen können?

Was bei Autos, Reisen oder Möbeln schon seit Jahren selbstverständlich ist, die Ratenzahlung, können Sie auch bei uns in Anspruch nehmen.

Bei der Zahnersatzfinanzierung können Sie Ihren Eigenanteil ganz einfach und bequem in monatlichen Raten zahlen und haben dadurch die Möglichkeit, auch höhere ästhetische Ansprüche zu realisieren.

Mit unserem Finanzierungspartner bieten wir die Möglichkeit, Zahnersatz zu günstigen Konditionen (ab 0% bei 6 Monaten Laufzeit) zu finanzieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit und erhalten Sie sich Ihre Freiräume.

Informationen zur Ratenzahlung und Ratenrechner (externer Link zum Finanzierungspartner - öffnet in neuem Fenster)
Download Flyer als PDF (Achtung: ca. 4 MByte) (Stand: 01/2017)


Und wenn Sie mehr wissen möchten, sprechen Sie uns einfach an!